Kurtaxe und Gästemeldung bei Ferienwohnungen: Wer meldet, wer zahlt, wer haftet
Eigentümer-Ratgeber Berner Oberland
Kurtaxe und Gästemeldung sind die unauffälligen Pflichten der Ferienvermietung: Niemand spricht gern darüber, aber sie sind gesetzlich geregelt, werden kontrolliert und – richtig organisiert – kaum Aufwand. Dieser Beitrag erklärt, was bei vermieteten Ferienwohnungen im Berner Oberland zu tun ist und wie die Aufgabenteilung mit einer Bewirtschafterin aussieht.
Zwei Pflichten, eine Grundlage
Gästemeldung: Beherbergungsbetriebe müssen ihre Gäste bei der Gemeinde beziehungsweise beim Tourismusbüro anmelden. Im Simmental läuft das über das elektronische Meldesystem von Lenk-Simmental Tourismus, im Saanenland über Gstaad Saanenland Tourismus. Die Meldung umfasst die Personalien der Gäste sowie An- und Abreise; für ausländische Gäste gelten zusätzliche Meldepflichten.
Kurtaxe: Jede Übernachtung ist kurtaxenpflichtig. Die Taxe wird vom Gast erhoben und von der Beherbergerin an die Gemeinde abgeführt. Massgebend ist das Kurtaxenreglement der jeweiligen Gemeinde. Im Gegenzug erhält der Gast eine Gästekarte mit Vergünstigungen – an der Lenk und im Saanenland digital.
So läuft es in der Praxis
Bei einer bewirtschafteten Ferienwohnung ist die Reihenfolge immer gleich:
1. Registrierung der Einheit im Meldesystem durch die Bewirtschafterin, einmalig beim Start.
2. Anmeldung jedes Gastes mit Personalien, meist automatisiert aus dem Buchungssystem heraus, spätestens am Anreisetag.
3. Gästekarte wird digital an den Gast ausgeliefert.
4. Erhebung der Kurtaxe beim Gast als Teil der Buchung oder vor Ort.
5. Abmeldung bei Abreise und fristgerechte Abführung an die Gemeinde durch die Bewirtschafterin.
6. Ausweis in der Abrechnung: Die Kurtaxen erscheinen als durchlaufender Posten in der Eigentümerabrechnung, damit nachvollziehbar bleibt, was eingenommen und abgeführt wurde.
Für die Eigentümerschaft heisst das: kein eigenes Login, keine Formulare, keine Fristen im Kopf.
Eigennutzung: Pauschale oder effektiv
Für die eigenen Aufenthalte und jene der Familie bieten die Gemeinden eine Jahrespauschale an. Die Eigentümerschaft bezahlt sie direkt an die Gemeinde; die Bewirtschafterin hat damit nichts zu tun. Wer die Pauschale nicht löst, rechnet effektiv pro Übernachtung ab.
Anders bei Freunden und Bekannten, die die Wohnung unentgeltlich nutzen: Sie fallen nicht unter die Familienpauschale und werden immer effektiv abgerechnet. Auch diese Gäste müssen gemeldet werden. In unseren Verträgen erteilt die Eigentümerschaft beim Vertragsabschluss das Einverständnis, dass die Bewirtschafterin die Meldung und Kurtaxenabwicklung für solche Aufenthalte übernimmt – gegen eine Bearbeitungsgebühr, die in der Abrechnung ausgewiesen wird.
Was nicht über die Bewirtschaftung läuft
Liegenschaftssteuer, Wasser, Abwasser und Kehrichtgebühren stellt die Gemeinde der Eigentümerschaft direkt in Rechnung. Heiz- und Betriebskosten laufen über die Stockwerkeigentümergemeinschaft. Die Bewirtschaftung umfasst nur, was mit der Vermietung zusammenhängt.
Warum das auch für die Baubewilligung zählt
Bei touristisch bewirtschafteten Wohnungen dienen Gästemeldungen und Kurtaxenabrechnungen gleichzeitig als Beleg für die Belegungsstatistik, die der Baubewilligungsbehörde periodisch vorgelegt wird. Eine saubere Meldepraxis ist deshalb nicht nur eine Pflicht gegenüber der Gemeinde, sondern Teil des Nachweises, dass die Wohnung als Beherbergungsbetrieb geführt wird.
Häufige Fragen
Muss ich meine Gäste selbst anmelden?
Nein. Bei bewirtschafteten Wohnungen übernimmt die Bewirtschafterin Registrierung, An- und Abmeldung sowie die Abführung der Kurtaxe.
Zahle ich Kurtaxe für meine eigenen Aufenthalte?
Ja, entweder über die Jahrespauschale der Gemeinde oder effektiv pro Übernachtung. Die Pauschale bezahlen Sie direkt an die Gemeinde.
Was gilt, wenn ich die Wohnung Freunden überlasse?
Die Aufenthalte sind kurtaxenpflichtig und meldepflichtig. Die Bewirtschafterin wickelt beides ab und weist es in Ihrer Abrechnung aus.
Erhalten meine Gäste eine Gästekarte?
Ja. Mit der Meldung wird die digitale Gästekarte der Region ausgelöst – an der Lenk mit Vergünstigungen für Bergbahnen, Bäder und Transport.
Wo sehe ich, wie viel Kurtaxe abgeführt wurde?
In der Eigentümerabrechnung als eigener Posten, bei Bedarf mit Belegen.
Mehr zur Bewirtschaftung: [Simmental](/bewirtschaftung-simmental), [Saanenland](/bewirtschaftung-saanenland), [Adelboden-Kandersteg](/bewirtschaftung-adelboden-kandersteg).
*Massgebend sind die Kurtaxen- und Meldereglemente der jeweiligen Gemeinde. Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf bei von Picobello Reinigungen bewirtschafteten Objekten.*
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