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Bewirtschaftung
31. Oktober 2026
4 Min. Lesezeit

Eigennutzung bei bewirtschafteten Ferienwohnungen: Kontingent, Hauptsaison, Sperrdaten

Eigentümer-Ratgeber Berner Oberland

Die häufigste Frage, die uns Eigentümerinnen und Eigentümer vor einem Bewirtschaftungsvertrag stellen, lautet: «Kann ich meine Wohnung noch selbst nutzen?» Die Antwort ist ja. Allerdings nach klaren Regeln, weil die Wohnung Teil eines Beherbergungsbetriebs ist und der Behörde gegenüber nachgewiesen werden muss, dass sie Gästen zur Verfügung steht. So funktioniert es in der Praxis.

Das Kontingent

Die Baubewilligung legt fest, wie viel Eigennutzung zulässig ist. Bei den von uns bewirtschafteten Objekten an der Lenk gilt zum Beispiel: höchstens 120 Tage pro Jahr, davon höchstens 40 Tage in der Hauptsaison – und vorrangig die Auflage der Baubewilligung, die die Nutzung durch Eigentümer, Familie und Freunde pro Hauptsaison auf drei Wochen begrenzt. Diese Zahlen sind objektabhängig; massgebend ist immer Ihre Baubewilligung und Ihr Vertrag.

Jede Übernachtung zählt als ein Tag des Kontingents. Als Eigennutzung gilt nicht nur Ihr eigener Aufenthalt, sondern auch der Ihrer Familie und die unentgeltliche Überlassung an Freunde und Bekannte.

Was als Hauptsaison gilt

Die Hauptsaison ist vertraglich definiert, damit es keine Diskussionen gibt. Im Beispiel unserer Lenker Objekte sind das drei Fenster: die Weihnachts- und Neujahrswochen, die Sportferienzeit von Anfang Februar bis Mitte März und der Hochsommer von Anfang Juli bis Mitte August. In diesen Wochen ist die Nachfrage am höchsten – deshalb ist die Eigennutzung dort enger begrenzt, und Aufenthalte sind ausschliesslich wochenweise von Samstag bis Samstag möglich. Das entspricht dem Rhythmus, in dem Familien Ferienwohnungen buchen.

Reservieren: früh ist garantiert, kurzfristig ist möglich

Die Bewirtschafterin verkauft Ihre Wohnung bis zu einem Jahr im Voraus an Gäste. Daraus ergibt sich eine einfache Regel:

  • Reservieren Sie mehr als ein Jahr im Voraus, ist Ihre Eigennutzung garantiert. Die Wohnung wird für diese Daten gesperrt, bevor sie in den Verkauf geht.
  • Reservieren Sie später, ist die Eigennutzung möglich, wenn noch keine Gästebuchung vorliegt – ohne Garantie. Kurzfristige Aufenthalte haben eine Mindestdauer von vier Nächten.
  • Möchte die Bewirtschafterin eine Buchung weiter als ein Jahr im Voraus annehmen (etwa eine Stammfamilie, die ihre Sportferien zwei Jahre im Voraus fixiert), braucht sie Ihr Einverständnis. Eine E-Mail genügt.

Reservationen laufen immer über die Bewirtschafterin, nicht über einen eigenen Kalender. So ist sichergestellt, dass keine Doppelbelegungen entstehen.

Freunde und Bekannte

Sie dürfen die Wohnung Freunden und Bekannten überlassen – unentgeltlich. Der Aufenthalt zählt zu Ihrem Kontingent, und die Kurtaxe wird für diese Gäste effektiv abgerechnet, weil sie nicht unter die Pauschale der Eigentümerfamilie fallen. Die Anmeldung beim Tourismusbüro und die Abrechnung übernimmt die Bewirtschafterin. Entgeltliche Weitervermietung durch die Eigentümerschaft ist ausgeschlossen; sie würde die Grundlage der Bewilligung verletzen.

Annullation und Reinigung

Wenn Sie einen reservierten Aufenthalt absagen, wird die Wohnung sofort wieder für Gäste freigegeben. Bei kurzfristigen Absagen kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen, weil die Wochen dann meist nicht mehr voll verkauft werden können. Nach jedem Eigenaufenthalt erfolgt die Endreinigung durch die Bewirtschafterin zulasten der Eigentümerschaft – so übernimmt der nächste Gast die Wohnung im gleichen Zustand wie nach jeder Vermietung. Auf die Eigennutzung fällt selbstverständlich keine Vermittlungsprovision an.

Wie die Einhaltung sichergestellt wird

Das Property-Management-System erfasst jede Belegung nach Kategorie: Gast oder Eigennutzung. Das elektronische Zutrittssystem gibt Zugang nur für reservierte Zeiträume frei. Kontingentsüberschreitungen werden systemseitig verhindert oder rapportiert. Für die Eigentümerschaft ist das kein Misstrauen, sondern ihr Schutz: Der Nachweis gegenüber der Baubewilligungsbehörde stützt sich auf genau diese Daten.

Häufige Fragen

Kann ich spontan für ein Wochenende in meine Wohnung?

Ausserhalb der Hauptsaison ja, sofern keine Gästebuchung vorliegt und die Mindestdauer von vier Nächten eingehalten wird. In der Hauptsaison sind nur ganze Wochen möglich.

Zählt ein Aufenthalt meiner Eltern als Eigennutzung?

Ja. Familie, Freunde und Bekannte, die die Wohnung unentgeltlich nutzen, belasten Ihr Kontingent.

Was passiert mit ungenutzten Tagen?

Sie verfallen. Das Kontingent ist eine Obergrenze, kein Guthaben, das übertragen wird.

Kann ich meine Sperrdaten nachträglich ändern?

Ja, über die Bewirtschafterin. Werden Daten frei, gehen sie in den Verkauf; neue Daten sind nur möglich, wenn noch keine Gäste gebucht haben.

Wo finde ich meine aktuellen Eigennutzungstage?

In der jährlichen Berichterstattung und in der Abrechnung. Eigentümer der von uns betreuten Objekte sehen die Belegung zudem in der Eigentümer-App.

Mehr zum Modell: [Bewirtschaftung im Simmental](/bewirtschaftung-simmental), [Saanenland](/bewirtschaftung-saanenland), [Adelboden-Kandersteg](/bewirtschaftung-adelboden-kandersteg).

*Die genannten Kontingente, Saisonfenster und Fristen stammen aus Bewirtschaftungsverträgen für Objekte an der Lenk und dienen als Beispiel. Für Ihre Wohnung gelten Baubewilligung und Vertrag.*

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